Minuto-Cash Wiki

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Minuto-Regeln

Gültig für Deutschland und die Schweiz

FALLS MINUTO WOANDERS AUSGESTELLT UND VERWENDET WIRD, MUSS ZUVOR DIE RECHTLICHE UND STEUERRECHTLICHE LAGE IN DER BETREFFENDEN RECHTSORDNUNG ABGEKLÄRT WERDEN. VOR DER NUTZUNG SOLLTE EIN RECHTSANWALT UND EIN STEUERBERATER BEFRAGT WERDEN.

  1. Gutschein, Ausstellung
    1. Minuto-Gutscheine dürfen ausgestellt werden:
      1. in Deutschland: von allen geschäftsfähigen (= ab 7J. im Zustand freier Willensbekundung) Menschen, siehe § 104 BGB.
      2. in der Schweiz: von allen handlungsfähigen (= volljährige ab 18J. und urteilsfähige) Menschen, siehe Art. 12 ff ZGB.
    2. Standardisierte Gutscheine sollen verwendet werden, um Nutzung und Austausch zu erleichtern. Druckvorlagen sind im Minuto-Wiki verfügbar.
    3. Die Gutscheine können mit einem gewöhnlichen Drucker oder Kopierer ausgestellt werden.
    4. Helles Kopierpapier von 80 bis 120 Gramm soll verwendet werden, damit Stempel und Unterschriften gut lesbar sind und die Scheine gefaltet werden können.
    5. Die Gutscheine müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
      • (Vorgedruckte) Wertangabe in Minuten qualitativer Arbeitsleistung
      • Letztes Gültigkeitsjahr
      • Postleitzahl - oder Ort und Land
      • Stempel, Datum und handschriftliche Unterschrift des Ausstellers
      • Stempel, Datum und handschriftliche Unterschrift der weiblichen Bürgin
      • Stempel, Datum und handschriftliche Unterschrift des männlichen Bürgen
      • (Vorgedruckte) Angabe der Copyleft-Lizenz
    6. Die Stempel müssen mindestens den Namen und die Adresse der entsprechenden Person enthalten.
    7. Die Stempel müssen echt sein, also mittels Stempelkissen erfolgen (Sicherheitsmerkmal).
    8. Die Rückseite der Gutscheine kann der Aussteller zur Aufführung und Bewerbung seiner Angebote verwenden und frei gestalten.
    9. Der Aussteller darf beliebig viele Minutos in Umlauf bringen, verpflichtet sich und ggf. seinen Rechtsnachfolger damit aber, die entsprechende Arbeitsleistung zu erbringen.
    10. Die Bürgen müssen volljährig sein. Sie verpflichten sich bei einem Ausfall des Ausstellers bzw. dessen Rechtsnachfolgers die entsprechende Arbeitsleistung zu erbringen – siehe Abschnitt Annahme.
    11. Kopierte Minuto-Gutscheine sind ungültig und fallen unter Urkundenfälschung. Das in Umlauf bringen von gefälschten Minutos ist strafbar.
  2. Gültigkeit
    1. Jeder Minuto-Gutschein ist bis zum Ende des fünften Jahres nach der Ausstellung gültig. (Die gesetzliche Mindestgültigkeit für Gutscheine liegt in Deutschland bei 3 Jahren ab dem Ende des Jahres der Ausstellung gem. § 195 und § 199 BGB und in der Schweiz bei 5 Jahren gem. Art. 128 OR.)
    2. Ausnahme: Ist ein Minuto weniger als drei Jahre gültig und wird beim Aussteller eingelöst, so darf dieser ihn nicht mehr in Umlauf bringen.
  3. Wert
    1. Minutos sind in den Nennwerten 1, 5, 15, 30, 60 und 120 verfügbar.
    2. Der auf den Minuto-Gutscheinen aufgedruckte Nennwert entspricht einer qualitativen Arbeitsleistung in Minuten.
  4. Annahme, Einlösung
    1. Die Annahme von Minutos ist freiwillig. Ausnahme: Der Aussteller ist während der Gültigkeitsdauer zur Annahme verpflichtet.
    2. Kann ein Gutschein nicht beim Aussteller eingelöst werden, zum Beispiel infolge Arbeitsunfähigkeit, «unbekannt verzogen» oder Tod, ist dessen Rechtsnachfolger (Erbe) dazu verpflichtet.
    3. Kann der Rechtsnachfolger ihn nicht einlösen, ist die Bürgin bzw. der Bürge dazu verpflichtet, ansonsten deren/dessen Rechtsnachfolger/in.
  5. Verbuchung, Steuerpflicht
    1. Bei privater Nutzung im Rahmen der Nachbarschaftshilfe und dem Austausch von Freundschaftsdiensten sind Umsätze üblicherweise steuerfrei.
    2. Bei gewerblicher Nutzung sind Minutos zum entsprechenden Umrechnungskurs in der entsprechenden offiziellen Währung zu verbuchen und entsprechend steuerpflichtig. (Mehr dazu unter Geschäftliche Nutzung.)
  6. Rechtmäßigkeit
    1. Minutos sind rechtliche Dokumente und gelten:
    2. Falls Minuto in einem anderen Staat / einer anderen Rechtsordnung verwendet wird, muss zuvor die rechtliche und steuerrechtliche Lage abgeklärt werden. Vor der Nutzung sollte ein Rechtsanwalt und ein Steuerberater befragt werden.
  7. Haftung
    1. Personen, die Minuto nutzen, handeln eigenverantwortlich und haften entsprechend dem geltenden Recht.
  8. Lizenz
    1. Die Minuto-Gutscheine stehen unter der Copyleft-Lizenz Freie Kunst 1.1, die den Gebrauch erlaubt und den Nutzer verpflichtet, jegliche Bearbeitung des Werks unter dieselbe Lizenz zu stellen. Details siehe https://artlibre.org/licence/lal/de/.
de/rules.txt · Zuletzt geändert: 2022/08/06 12:53 von david